Glossar

Innenarchitektur Innenarchitektur beschreibt die Planung und Gestaltung von Innenräumen, wobei sowohl technische, als auch ästhetisch-künstlerische Elemente umfasst sind. Innenarchitektonische Entwürfe und Dienstleistungen werden sowohl von Architekten, als auch Innenarchitekten erbracht, wobei beide Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt sind. Bei der Innenarchitektur werden Vorstellungen und Wünsche der Kunden vom Innenarchitekten visualisiert und umsetzbar gemacht. Innenarchitektur beinhaltet somit die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und auch soziale Planung von Innenräumen, sowie den damit einhergehenden baulichen Veränderungen von Räumen.
Design Design oder Gestaltung ist eng verbunden mit den Begriffen Entwurf, Ausgestaltung oder Formgebung. Der im Englischen häufig verwendete Begriff stammt ursprünglich aus dem Lateinischen „designare“, was so viel wie „bezeichnen“ bedeutet und wurde in vielen Sprachen übernommen. Dabei werden zahlreiche Aspekte beleuchtet, welche über die rein äußerliche Gestaltung wir Form oder Farbe eines Objektes, wie z.B. einen Raum oder eines Möbelstückes, hinausgeht. Der Designer setzt sich bei der Gestaltung eines Objektes insbesondere mit der Funktion, sowie der Interaktion mit dem Besitzer, die Bedienbarkeit, sowie der Lebensdauer eines Objektes auseinander. Zusätzlich verfolgt der Kunde das Ziel sich in seiner Welt durch Produkte auszudrücken. Der Begriff Design wird außerdem im Zusammenhang mit Industrie- und/oder Produktdesign, dem Coorporate Design (CI) oder auch dem Modedesign verwendet.
Einreichplan Die Einreichplanung, auch Genehmigungs- oder Eingaben Planung ist Teil der Bauplanung zur Erstellung, bzw. Errichtung und/oder Umbauten von Gebäuden. Sie dient der Rechtssicherheit des Bauherren, betreffend, die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bauordnung, sowie als Grundlage für die Ausführungsplanung. Da Städte und Kommunen jeweils für die Raumplanung zuständig sind ist der Bauherr verpflichtet bei Neu- und/oder Umbauten einen entsprechenden Bauantrag an die zuständige Baubehörde erstellen, welcher durch die entsprechende Einreichplanung zu unterlegen ist und den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Die Behörde entscheidet mittels Bescheid und erteilt oder verweigert die Baugenehmigung. Der Bauantrag enthält neben dem entsprechenden Antragsformular auch den Eingabeplan mit Grundrissen inklusive Größe, Höhe und Form, sowie die Ansichten und Schnitte im jeweils vorgeschriebenen Maßstab, die Baubeschreibung, Energieausweis, Brandschutz und Statik etc.
Die Einreichplanung darf ausschließlich von bestimmten Berufsgruppen, wie Architekten, Bauingenieuren bzw. Ziviltechniker, sowie in Österreich durch einen Baumeister erstellt werden und dient außerdem dem Schutz der Nachbarn und der Gesellschaft
Sessel Ein Sessel bezeichnet in Österreich ein einfaches Sitzmöbel mit Lehne für eine Person.
Im deutschen Sprachgebrauch ist es umgekehrt. Ein Sessel ist ein bequemes, gepolstertes Sitzmöbel mit Lehne und Armlehnen, ein Stuhl ist etwas einfacher und ein Schemel oder Hocker ist ohne jede Lehne. Davon wird noch der schwerere Fauteuil unterschieden.